Schlagwort: Organisation

  • Post und Bearbeitung in Japan

    Solange man nicht flüssig Japanisch lesen kann, ist es wohl ein eher ungern gesehenes Ereignis, Post in Japan zu bekommen.

    Da auch wichtige Dokumente stets voll und ganz in komplexem Japanisch formuliert sind und ohne Übersetzung kommen, ist das Grauen groß, wenn im Briefkasten mal wieder ein Papier mit dem eigenen Namen liegt. Das Problematischste daran ist, dass die meiste Post auch noch einen gewissen Handlungsbedarf mit sich zieht. Zwar ist es heutzutage möglich, sich mit Übersetzungsapps zu behelfen, doch die Möglichkeit, auf Unterstützung von Muttersprachlern oder Leuten, die sich auskennen, zurückzugreifen, sollte nicht unterschätzt werden.

    Ich konnte dafür glücklicherweise die Unterstützung meiner Sprachschule heranziehen, deren Büro und Anlaufstelle für jedwede Fragen und Probleme stets zu Schulzeiten geöffnet war.

    Einige Briefangelegenheiten stelle ich in den folgenden Abschnitten kurz vor.

    Krankenversicherung

    Die Anmeldung für die obligatorische Krankenversicherung findet zusammen mit der ersten Anmeldung in Japan statt und wird mehr oder minder ohne großen eigenen Beitrag im Bezirksamt gemacht. Einige Tage später erhält man die ersten Briefe mit der Aufschrift „NATIONAL HEALTH INSURANCE NOTIFICATIONS“. Neben einer Reihe komplexer Infoblätter auf Japanisch sind hier meiner Erfahrung nach besonders zwei Dinge wichtig.

    Erstens: Die Krankenversicherungskarte. Hierbei handelt es sich um eine Karte aus Papier, die einen ähnlichen Zweck wie die KV-Karte in Deutschland erfüllt, jedoch durch die My Number Card vollständig ersetzt werden kann.

    Zweitens: Die Zahlscheine für die Beiträge zur Krankenversicherung. Bei Aufnahme in die nationale Krankenversicherung im Bezirksamt wird gefragt, auf welche Weise man die Beiträge entrichten möchte. Da gerade zu Anfang Bankangelegenheiten in Japan sehr komplex sein können und besonders neu eröffnete japanische Konten zunächst über Einschränkungen verfügen, bietet es sich an, Barzahlung zu wählen. Sofern ausgewählt, erhält man dann per Brief eine Menge an Zahlscheinen – jeweils einen pro Monat – für den Rest des aktuellen Geschäftsjahres. Damit kann man die Beiträge bspw. in einem Convenience Store (Konbini) entrichten. Auf den Zahlscheinen steht stets der entsprechende Monat, bis zu dessen Ende der Beitrag bezahlt werden muss. Um im Konbini zu bezahlen, kann man einfach zur Kasse gehen, „Onegaishimasu“ sagen und die Kassierer wissen, was zu tun ist. Entsprechend des Systems kann die Zahlung nur in Bargeld angenommen werden.

    Rentenversicherung

    Für die Rentenversicherung kann man in den ersten Jahren des Aufenthalts in Japan eine Befreiung beantragen. Das wird im Bezirksamt auch so empfohlen und kann bei der Anmeldung des Wohnorts direkt mitgemacht werden. Der Casus knacksus hier ist, dass trotz der Beantragung der Befreiung ein Brief mit einer Menge Rechnungen, ähnlich wie die Rechnungen für die Krankenversicherung, ankommen kann. Im Bezirksamt wird erläutert, dass der Brief über die Befreiung erst nach den Rechnungen ankommen und die Rechnungen somit ignoriert werden können. Da ich Ende Juni in Japan ankam, verkomplizierte sich das Ganze in meinem Fall noch weiter, denn im ersten Brief wurde ein Zeitraum der Befreiung von Juni ’25 bis Juni ’25 angegeben. Ich machte mich also erneut auf den Weg zum Amt, um nachzufragen, ob ich hier aufgrund eines Fehlers nicht für den korrekten Zeitraum von einem Jahr befreit wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde mir erneut versichert, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, und tatsächlich: Wenige Tage später erreichte mich eine weitere Befreiung für Juli ’25 bis Juni ’26. Sofern man bei der Anmeldung also eine Befreiung beantragt hat, kann es sich lohnen, erst mal abzuwarten, um sich einige Amtsgänge für überflüssige Nachfragen zu sparen.

    My Number Card

    Eine My Number Card ist extrem nützlich, denn sie ersetzt nicht nur die Gesundheitskarte, sondern ermöglicht auch die Authentifizierung, um bspw. offizielle Papiere einfach in einem Konbini auszudrucken, statt dafür aufwendig zum Amt zu rennen. Die Papiere für die Beantragung der My Number Card kommen ebenfalls per Brief direkt nach Hause, und zwar etwa zwei Wochen nach der Erstanmeldung. Mit diesen Papieren und einem Foto, welches allerdings auch direkt vor Ort gemacht werden kann, kann man die Karte beim Bezirksamt beantragen. Im Gegensatz zur Residence Card wird diese Karte leider nicht direkt ausgestellt, sondern benötigt, so wie ein Ausweis in Deutschland, einige Wochen, bis sie abholbereit ist. Die Notiz zur Abholbereitschaft kommt nach etwa einem Monat erneut per Post. Bei der Abholung im Amt wählt man eine PIN, die man sich unbedingt merken sollte, um die Karte bspw. in einem Konbini nutzen zu können.

  • Die Sache mit der Telefonnummer

    Eine meiner wichtigsten Missionen der ersten Tage in Japan war es natürlich, eine japanische SIM-Karte zu erhalten, um einerseits eine erreichbare Telefonnummer und andererseits unlimitiertes Datenvolumen zu haben.

    Dafür wurde mir im Voraus ein Tarif bei Rakuten empfohlen, welcher über mehrere Stufen bis hin zu unlimitiertem Datenvolumen verfügt. Der Preis wird dynamisch, je nach Verbrauch des Monats berechnet. Bis 3 GB 980 JPY, bis 20 GB 1980 JPY und ab 20 GB 2980 JPY.

    Das Problem: Bei der Anmeldung für die SIM-Karte wird die Angabe einer japanischen Telefonnummer gefordert – über welche ich ja noch nicht verfügte. Um diesen Sachverhalt zu klären, wurde mir in meiner Sprachschule empfohlen, einen Rakuten Store aufzusuchen und den Tarif dort in Person zu buchen.

    Also machte ich mich, bewaffnet mit einer ausgedruckten Google Maps Karte aus der Schule, auf den Weg nach Sannomiya. Dabei handelt es sich wohl um einen der belebtesten Teile von Kobe mit einem großen Wirrwarr an mehrstöckigen Bahnstationen und übereinander gestapelten Einkaufsstraßen. Wöge man sich hier mit einer ausgedruckten Karte in Sicherheit, beginge man wohl einen Denkfehler.

    Es blieb also wieder nichts anderes übrig, als andere Passanten nach dem Weg zu fragen. Ungünstigerweise befand ich mich gerade in einem Bereich mit wenigen Leuten. Die einzigen anwesenden Personen waren ein Herr mittleren Alters, der mir in gebrochenen Worten zu verstehen gab, dass er kein Japaner sei und ein junges, potenzielles Pärchen in Schuluniform. In Ermangelung von Alternativen sprach ich also die beiden an und erhielt zunächst wenig Feedback, abgesehen von einem etwas überforderten Lächeln. Irgendwie haben wir es dann aber doch geschafft, uns zu verständigen und mir wurde angeboten, gemeinsam zum Rakuten-Store zu gehen.

    Fünf Minuten später erreichten wir einen kleinen Bereich, in dem unterschiedliche Mobilfunk- sowie andere Anbieter in Ein- bis Zweimannstärke nebeneinander aufzufinden waren. Ich verabschiedete mich von meinen Wegweisern und ging zu einer Dame, von der ich glaubte, dass sie mit dem Rakuten-Poster zu assoziieren sei. Geduldig hörte sie sich mein Anliegen in einfacher japanischer Sprache an und fragte zur Bestätigung noch einmal nach, dass ich also eine neue SIM-Karte beantragen wolle. Nach Bejahen dieser Frage wies sie mich dann darauf hin, dass sie Teil einer Bank und nicht von Rakuten sei und zeigte auf ein kleineres Plakat zwischen den beiden Rakuten-Plakaten an der Wand hinter ihr. Etwas peinlich berührt entschuldigte ich mich und ging eine Station weiter zum Herrn, der nun aber definitiv dem Rakuten-Plakat zuzuordnen war. Dieses Mal mit Glück, denn als ich die Frage, ob ich denn eine Kreditkarte dabeihabe, bejahte, sagte er, wir können den Vertrag vor Ort abschließen. Wir gingen an der Bank vorbei zum anderen Rakuten-Plakat, vor dem einige Stühle und Tische standen. Hier wurde nun ein Tablet hinzugenommen, um damit den Vertrag abzuschließen.

    Stellte sich heraus, dass ich mich letztlich einfach auf dem Tablet anmelden musste, um dann denselben Prozess gemeinsam mit dem Rakuten-Mitarbeiter durchzuführen, den ich zuvor auch online schon probiert hatte abzuschließen. Die Telefonnummer wurde also auch hier benötigt – allerdings wurde mir erklärt, dass ohnehin niemand bei der Telefonnummer anrufen würde und ich somit beispielsweise einfach die Telefonnummer der Schule angeben könne. So getan stand dem Abschluss meines Vertrags nunmehr nichts mehr im Wege.

    Nachdem ich die eSIM installierte, kam allerdings noch ein weiterer, für mich leicht irritierender Schritt. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass er für die Quittung eine App auf meinem Handy installieren müsse, welche er aus dem Play Store herunterlud. Anschließend sollte ich mein Handy (entsperrt) auf ein Tablett legen. Es wurde dann einem anderen Mitarbeiter übergeben, der mitsamt meinem Handy auf dem Tablett zu einem anderen Schalter ging. Da das Ganze für mich sehr verwirrend war und ich nicht alles auf Japanisch verstand, wehrte ich mich nicht gegen diesen Vorgang und hoffte inständig, dass das kein Fehler sein würde. Beschwichtigt durch den Gedanken, dass Japan gerade im Job für seine Aufrichtigkeit bekannt ist und wir uns in einem großen Geschäft mit Kameras befanden, ließ ich mein Handy also mitnehmen. Unfassbar unangenehme drei Minuten des Wartens später kam der Herr dann wieder zurück mit dem Tablett, meinem Handy und einer Quittung darauf.

    Nachträglicher Kommentar: Die App habe ich anschließend deinstalliert und bis dato habe ich keinen negativen Effekt feststellen können. Was mir noch eine Woche später aufgefallen ist: Ich bin gar nicht im offiziellen Rakuten-Store in Sannomiya gewesen, sondern vermutlich in dem Geschäft eines Vertragspartners. Das habe ich zwar schon am Logo auf der Quittung feststellen können, richtig erfasst habe ich es aber erst, nachdem ich bei einer anderen Gelegenheit am tatsächlichen Rakuten-Store in Sannomiya vorbeigelaufen bin.

  • Wohnsitzanmeldung in Japan

    Die Anmeldung der Adresse in Japan muss, ähnlich wie in Deutschland, innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung stattfinden.

    Vor der Anmeldung suchte ich meine Sprachschule auf. Das stellte sich als gute Idee heraus, denn die Schule gab mir die notwendigen Formulare, die normalerweise im Bezirksamt zum Ausfüllen ausliegen, bereits für mich vorausgefüllt mit. Mit diesen Formularen und meiner Residence Card ging ich also an Tag 2 direkt zum Bezirksamt des Bezirks Nagata in Kobe.

    Im Bezirksamt gab es einen Empfangsschalter, an dem man sein Anliegen vorbringen konnte. Zwar sprach das Personal wie erwartet kein Englisch, war allerdings sehr aufgeschlossen und hilfsbereit. Zunächst wurde ich zu einem Schreibtisch mit Formularen geleitet, bekam dann aber direkt eine Wartenummer in die Hand gedrückt, nachdem ich die vorausgefüllten Exemplare von der Sprachschule vorzeigte.

    Die Nummer begleitet einen dann während des gesamten Aufenthalts im Bezirksamt – auch, wenn man nach dem ersten Schalter noch weitere Anliegen hat. Es gibt nämlich nummerierte Schalter – für jedes spezifische Anliegen, das hier bearbeitet wird, ein bis zwei Schalter mit derselben Nummer.

    Zunächst musste ich für die Anmeldung meiner Adresse zum Schalter mit der Nummer fünf. Nach etwa zehn Minuten Wartezeit war ich an der Reihe. Das Verfahren war sehr interessant. Die freundliche Dame, der ich meine Adresse mitteilte, ging einige große (physische) Karten aus einer Kommode durch, zog irgendwann eine heraus und ließ mich auf dieser gedruckten Karte zeigen, wo mein Haus ist. Anschließend markierte sie es auf der Karte und gab diese, zusammen mit meiner Residence Card an eine andere Stelle weiter. Nach zehn weiteren Minuten Wartezeit konnte ich meine Karte mit darauf abgedruckter Adresse auf der Rückseite wieder an mich nehmen. Abschließend wurden alle Unterlagen für den nächsten Schritt vorbereitet und ich wurde zu Schalter 13 geschickt, um meine nationale Krankenversicherung abzuschließen. Erneute zehn Minuten später musste ich dann nur noch die vorbereiteten Materialien an Schalter 13 vorzeigen und der freundliche Herr wusste direkt, was zu tun war.

    Über den gesamten Prozess waren einige Sätze auf Japanisch notwendig – davon nicht alle mit einfachem Vokabular. Dennoch war es irgendwie machbar und das Personal wiederholte hilfsbereit Sätze in einfacherem Japanisch, wenn ich mal nicht mitkam. Nach etwa einer Stunde Aufenthalt konnte ich das Gebäude nach erledigter Arbeit und mit einem Ordner an Bestätigungspapieren sowie Mülltüten und Erklärungen zu Katastrophenvorsorge und Mülltrennung wieder verlassen.

  • Disembarkation in Japan

    Bei der Einreise am Flughafen KIX gelangt man zunächst in den „Immigration“-Bereich des Flughafens. Der erste Schritt ist relativ einfach, denn es gibt eine Ausschilderung mit der Aufschrift „FOREIGN PASSPORTS“. Der Ausschilderung folgend findet man sich in einer Halle mit diversen Schaltern wieder, über denen Schilder mit den Aufschriften „TEMPORARY VISITOR / TOURIST“ oder „RESIDENCE CARD“ hängen.

    Bevor man sich an einem Schalter anstellt, sollte man die „DISEMBARKATION CARD FOR FOREIGNER“ ausgefüllt haben. Hier werden einige Dinge abgefragt, die eigentlich bereits bei Visumsantrag angegeben wurden – wie der Grund für den Besuch, oder ob eine kriminelle Historie vorliegt. Da ich nicht wusste, dass das Ausfüllen der Karte vonnöten ist, ging ich sofort zum Schalter. Hier wurde ich allerdings freundlich auf das Formular hingewiesen und hatte die Möglichkeit, das Formular in Ruhe auszufüllen und wieder zum Schalter zu kommen.

    Neben den „TEMPORARY VISITOR / TOURIST“ und „RESIDENCE CARD“ Schaltern gibt es auch einen Schalter, der beide Aufschriften trägt. Um auf Nummer sicherzugehen und nichts falsch zu machen, entschied ich mich anschließend für diesen Schalter. Tatsächlich erhält man nämlich gleich am Flughafen, sofern ein entsprechendes Langzeitvisum vorliegt, seine persönliche „Residence Card“ – zu diesem Zeitpunkt noch ohne eingetragene Adresse. Dieser Prozess dauert einige Minuten ist aber völlig unkompliziert und bedarf lediglich des Reisepasses mit dem Visum.

    Die Residence Card fungiert ähnlich wie ein Ausweis und enthält somit auch Lichtbild, Geburtsdatum und weitere Angaben. Innerhalb von zwei Wochen ist man verpflichtet, sich an seinem Wohnort innerhalb Japans mit der Residence Card zu melden.

    Nach erfolgreichem Erhalt der Residence Card ist es endlich soweit und man kann aus dem Flughafen – oder so dachte ich es zumindest. Zwar kann man nun sein Gepäck abholen, die Sache mit den Formularen ist aber noch nicht zu ende. Denn vor dem Verlassen des Flughafens muss man noch eine „Customs Declaration“, also quasi die Zollerklärung, ausfüllen.

    Auch hier bin ich wieder blind reingestrauchelt und wurde am entsprechenden Ausgang darauf hingewiesen, dass ich nochmal zurückgehen müsse, um das Ausfüllen des Formulars an einem Tisch mit Kugelschreibern nachzuholen. Dem jedoch nicht genug – hier ist es auch notwendig, seine Adresse in Japan (der ersten Unterkunft) einzutragen. Das ist einfacher gesagt als getan, wenn die Adresse eigentlich vollständig aus Kanji, also der komplexen Sorte der japanischen Schriftzeichen, besteht. Ich persönlich habe das Feld demnach freigelassen und dem netten Herrn am Ausgang erklärt, dass ich noch Schwierigkeiten habe, Kanji zu schreiben. Das war jedoch kein Problem, denn ich konnte meine Adresse digital zeigen und er trug in zuvorkommender Weise die Adresse für mich ein.