Post und Bearbeitung in Japan

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Solange man nicht flüssig Japanisch lesen kann, ist es wohl ein eher ungern gesehenes Ereignis, Post in Japan zu bekommen.

Da auch wichtige Dokumente stets voll und ganz in komplexem Japanisch formuliert sind und ohne Übersetzung kommen, ist das Grauen groß, wenn im Briefkasten mal wieder ein Papier mit dem eigenen Namen liegt. Das Problematischste daran ist, dass die meiste Post auch noch einen gewissen Handlungsbedarf mit sich zieht. Zwar ist es heutzutage möglich, sich mit Übersetzungsapps zu behelfen, doch die Möglichkeit, auf Unterstützung von Muttersprachlern oder Leuten, die sich auskennen, zurückzugreifen, sollte nicht unterschätzt werden.

Ich konnte dafür glücklicherweise die Unterstützung meiner Sprachschule heranziehen, deren Büro und Anlaufstelle für jedwede Fragen und Probleme stets zu Schulzeiten geöffnet war.

Einige Briefangelegenheiten stelle ich in den folgenden Abschnitten kurz vor.

Krankenversicherung

Die Anmeldung für die obligatorische Krankenversicherung findet zusammen mit der ersten Anmeldung in Japan statt und wird mehr oder minder ohne großen eigenen Beitrag im Bezirksamt gemacht. Einige Tage später erhält man die ersten Briefe mit der Aufschrift „NATIONAL HEALTH INSURANCE NOTIFICATIONS“. Neben einer Reihe komplexer Infoblätter auf Japanisch sind hier meiner Erfahrung nach besonders zwei Dinge wichtig.

Erstens: Die Krankenversicherungskarte. Hierbei handelt es sich um eine Karte aus Papier, die einen ähnlichen Zweck wie die KV-Karte in Deutschland erfüllt, jedoch durch die My Number Card vollständig ersetzt werden kann.

Zweitens: Die Zahlscheine für die Beiträge zur Krankenversicherung. Bei Aufnahme in die nationale Krankenversicherung im Bezirksamt wird gefragt, auf welche Weise man die Beiträge entrichten möchte. Da gerade zu Anfang Bankangelegenheiten in Japan sehr komplex sein können und besonders neu eröffnete japanische Konten zunächst über Einschränkungen verfügen, bietet es sich an, Barzahlung zu wählen. Sofern ausgewählt, erhält man dann per Brief eine Menge an Zahlscheinen – jeweils einen pro Monat – für den Rest des aktuellen Geschäftsjahres. Damit kann man die Beiträge bspw. in einem Convenience Store (Konbini) entrichten. Auf den Zahlscheinen steht stets der entsprechende Monat, bis zu dessen Ende der Beitrag bezahlt werden muss. Um im Konbini zu bezahlen, kann man einfach zur Kasse gehen, „Onegaishimasu“ sagen und die Kassierer wissen, was zu tun ist. Entsprechend des Systems kann die Zahlung nur in Bargeld angenommen werden.

Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung kann man in den ersten Jahren des Aufenthalts in Japan eine Befreiung beantragen. Das wird im Bezirksamt auch so empfohlen und kann bei der Anmeldung des Wohnorts direkt mitgemacht werden. Der Casus knacksus hier ist, dass trotz der Beantragung der Befreiung ein Brief mit einer Menge Rechnungen, ähnlich wie die Rechnungen für die Krankenversicherung, ankommen kann. Im Bezirksamt wird erläutert, dass der Brief über die Befreiung erst nach den Rechnungen ankommen und die Rechnungen somit ignoriert werden können. Da ich Ende Juni in Japan ankam, verkomplizierte sich das Ganze in meinem Fall noch weiter, denn im ersten Brief wurde ein Zeitraum der Befreiung von Juni ’25 bis Juni ’25 angegeben. Ich machte mich also erneut auf den Weg zum Amt, um nachzufragen, ob ich hier aufgrund eines Fehlers nicht für den korrekten Zeitraum von einem Jahr befreit wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde mir erneut versichert, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, und tatsächlich: Wenige Tage später erreichte mich eine weitere Befreiung für Juli ’25 bis Juni ’26. Sofern man bei der Anmeldung also eine Befreiung beantragt hat, kann es sich lohnen, erst mal abzuwarten, um sich einige Amtsgänge für überflüssige Nachfragen zu sparen.

My Number Card

Eine My Number Card ist extrem nützlich, denn sie ersetzt nicht nur die Gesundheitskarte, sondern ermöglicht auch die Authentifizierung, um bspw. offizielle Papiere einfach in einem Konbini auszudrucken, statt dafür aufwendig zum Amt zu rennen. Die Papiere für die Beantragung der My Number Card kommen ebenfalls per Brief direkt nach Hause, und zwar etwa zwei Wochen nach der Erstanmeldung. Mit diesen Papieren und einem Foto, welches allerdings auch direkt vor Ort gemacht werden kann, kann man die Karte beim Bezirksamt beantragen. Im Gegensatz zur Residence Card wird diese Karte leider nicht direkt ausgestellt, sondern benötigt, so wie ein Ausweis in Deutschland, einige Wochen, bis sie abholbereit ist. Die Notiz zur Abholbereitschaft kommt nach etwa einem Monat erneut per Post. Bei der Abholung im Amt wählt man eine PIN, die man sich unbedingt merken sollte, um die Karte bspw. in einem Konbini nutzen zu können.